BENUTZUNGSORDNUNG UND STEGORDNUNG FÜR DAS GEBIET DES SPIEKEROOGER SEGELCLUB e.V

Stand Mai 2009

1. Geltungsbereich

Die Benutzungsordnung erstreckt sich auf das Gelände des Sportboothafens sowie auf die sonstigen zur Verfügung gestellten Anlagen ( Toiletten, Waschräume, Fahrradabstellfläche u.s.w. )

2. Betreten der Steganlage

Das Betreten der Steganlage ist nur Mitgliedern, deren Gästen und Gastliegern gestattet. Unbefugten ist das Betreten verboten. Das Betreten der Steganlage geschieht auf eigene Gefahr.

3. Verhalten im Hafen

Der Sportboothafen soll der Erholung dienen. Benutzer haben sich so zu verhalten, dass Belästigungen, Behinderungen, Gefährdungen und Schädigungen vermieden werden.
Innerhalb der Steganlage ist das Baden verboten.
Kinder haben im Bereich der Steganlage Schwimmwesten zu tragen.
Wasserfahrzeuge mit eigenem Antrieb dürfen im Hafen nur mit einer Geschwindigkeit fahren, die keinerlei Sog und Wellenschlag verursacht.
Anlegende oder ablegende Boote dürfen in ihren Manövern nicht beeinträchtigt werden.
Zwischen den Stegen darf nicht gesegelt werden. Das Befahren mit motorbetriebenen Sportbooten (Schlauchboote usw.) ist nur zum An- und Ablegen erlaubt.
Mit Ausnahme von Ankern dürfen keine Gegenstände über Bord ragen.
Das Lagern von Gegenständen aller Art auf den Stegen und Auslegern ist nicht zulässig.
Die Verunreinigung des Hafens und der Steganlagen ist verboten.

Für Schäden, die durch Nichteinhaltung der Vorschriften entstehen, haftet der Verursacher.

Schiffstoiletten ohne Fäkalientank dürfen während der Liegezeit in der Steganlage nicht benutzt werden.

Hunde sind im Geltungsbereich der Stegordnung stets an der Leine zu führen.

Die Bootseigner haften für die Einhaltung der Benutzungsordnung durch Familienmitglieder, Besucher oder sonstige von ihnen beauftragte Personen.

Innerhalb des Hafengeländes ist Werbung jeglicher Art nur mit Genehmigung des Vorstandes gestattet.

4. Gastlieger

Gastlieger melden sich nach ihrer Ankunft beim Stegwart. Er weist den Gästen im Rahmen der Möglichkeiten einen Liegeplatz zu. Dieser ist zeitlich befristet.
Der Vorstand des SSC kann jederzeit ohne Angabe von Gründen, im Rahmen des Hausrechts, Gastliegern die Stegbenutzung untersagen. In dringenden Fällen übt der Stegwart unbeschadet der Rechte des SSC-Vorstandes dieses Recht aus.

5. Ruhezeiten

Die allgemeinen Ruhezeiten sind einzuhalten in der Zeit von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr sowie ab 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr

6. Ausschluss von der Benutzung des Sportboothafens

Von der Benutzung des Sportboothafens wird ausgeschlossen:

1. wer Bestimmungen dieser Benutzungsordnung trotz zweimaliger Abmahnung oder schwerwiegend zuwiderhandelt,
2. wer die Liegegebühren trotz Mahnung innerhalb der festgesetzten Frist nicht zahlt,
3. wer die Ordnung im Geltungsbereich der Benutzungsordnung empfindlich gestört hat.

Der Ausschluss kann befristet oder unbefristet ausgesprochen werden.

7. Haftungsausschluss

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt für Schäden jedweder Art an Sachen oder Personen im Bereich des SSC-Geländes keinerlei Haftung, desgl. nicht der Grundstücksverpächter.

Mit der Annahme des zugewiesenen Liegeplatzes werden die Benutzung und Stegordnung des Spiekerooger Segelclubs anerkannt.

Der Vorstand

Wichtige Rufnummern:
Stegwart
+49 4976-9598822
Notruf 110
Feuerwehr/Rettungsdienst
112
Polizei 04976/ 319
Arzt 04976/ 327
Apotheke 04976/ 597